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Kolleg:innen in Vollzeit steht ein vertraglicher Jahresurlaub von 30 Tagen zu.

Der Jahresurlaub (Kalenderjahr) muss im jeweils laufenden Jahr geplant und genommen werden.

Der Urlaub wird im Vacation Tool beantragt und anschließend von der Führungskraft genehmigt. Die Stornierung von Urlaubstagen kann ebenfalls über das System vorgenommen werden und bedarf ebenfalls der Bestätigung durch die Führungskraft. Während der Probezeit kann Urlaub genommen werden.

Ein kurzes HOW TO gibt es hier zum Vacation Tool.

Bei Teilzeitarbeit wird der Urlaub anteilig wie folgt berechnet:

bei 4 Arbeitstagen 30/5 x 4 = 24 Tage

bei 3 Arbeitstagen 30/5 x 3 = 18 Tage

bei 2 Arbeitstagen 30/5 x 2 = 12 Tage

Betriebsferien:

In der Zeit vom 24. bis 31. Dezember ist der Betrieb generell geschlossen. Hierfür werden dir automatisch zwischen Weihnachten und Neujahr die Anzahl der Werktage vom Urlaub abgezogen. Das ist automatisch im Vacation Tool hinterlegt und muss somit nicht extra beantragt werden.

Zur Sicherstellung dringender Betriebsabläufe wird in bestimmten Bereichen eine Notbesetzung anwesend sein, die von der Führungskraft gemeinsam mit dem/der jeweiligen Kolleg:in festgelegt wird. Solltest du zwischen Weihnachten und Neujahr aus diesem Grund im Büro sein, kannst du den Urlaub über das Vacation Tool wieder ausbuchen.

Die Regelungen für WSPD findet ihr hier.

Der Nachmittag des Faschingsdienstag ist ein Werktag wie jeder andere. Wenn ihr an diesem Nachmittag feiern wollt, dann nehmt bitte dementsprechend einen halben Tag Urlaub dafür.

Übernahme von Resturlaub:

Nicht genommene Urlaubstage verfallen am Jahresende. Es besteht die Ausnahme, Urlaub über den Jahreswechsel nehmen zu können, wenn er lückenlos an das Vorjahr anschließt und in folgender Form beantragt und genehmigt wird:

  1. Stornierung der Betriebsferien (24.12. bis 31.12.) im Vacation tool
  2. Genehmigung der Stornierung durch Führungskraft
  3. Erst dann Beantragung des neuen Urlaubs im Kalenderblatt des aktuellen Jahres von 24.12. bis Urlaubsende im neuen Jahr.
    Somit wird automatisch der noch verbleibende Resturlaub verwendet und aufgebraucht. 
  4. Beantragung sind nur für volle Tage möglich, verbleibende halbe Urlaubstage immer im aktuellen Jahr einzeln verbuchen

Falls ausnahmsweise Resturlaubstage ins neue Jahr (bis 31.03.) übertragen werden sollen, müssen entweder dringende betriebliche Gründe vorliegen, z.B. Jahresabschlussarbeiten, etc. oder persönliche Erfordernisse z.B. Krankheit. Diese Ausnahmen müssen von der jeweiligen Bereichsleitung / Geschäftsführung genehmigt werden. Grundsätzlich soll der (ausnahmsweise) übertragene Urlaub bis Ende März schon verbindlich geplant werden. Die genehmigten Resturlaubstage werden dann im Vacation Tool entsprechend hinterlegt.

Vacation Tool:

Reguläre Urlaubstage werden als „Urlaub“ beantragt. Bei sonstigen genehmigten Freizeitausgleichen wie z.B. Supportstunden (nur bei Supportvertrag), gewonnener Urlaubstag, genehmigter Urlaubszukauf, 1 Social Day pro Jahr darf das Feld „Sonderurlaub“ zur Dokumentation genutzt werden.

Das Feld „Sonderurlaub“ darf nicht genutzt werden für reguläre Urlaubstage, Messebesuche, Konferenzen, Vorträge, Arztbesuche, Elternzeitabwesenheiten oder Sabbatical

Eine Anleitung zum Urlaubstool findest du hier: LP_Vacation_Tool_DE.pdf

Sämtliche Anfragen zum Vacation Tool richtest du bitte an Liudmyla Altenbuchner oder Ursula Schmidtbauer von HR.

Du hast die Möglichkeit, bis zu 5 Tage Urlaub pro Kalenderjahr dazuzukaufen, wenn dein Urlaubsanspruch verbraucht / genommen wurde (ausschließlich der Betriebsferien). Der Urlaub kann grundsätzlich für den Folgemonat / Folgemonate „gekauft“ werden. Die letztmalige Beantragung kann im November für Dezember erfolgen.

Beispiel: Einreichen und Genehmigung des Antrags im September für unbezahlten Urlaub im Oktober oder später, längstens jedoch bis Dezember des gleichen Jahres.

Zugekaufter Urlaub kann auf insgesamt bis zu 2 Monate verteilt werden.

Beispiel: Beantragung im September, für 2 Tage im Oktober. Beantragung im November, für 3 Tage im Dezember.

Gekaufte Urlaubstage können immer nur ans Ende des geplanten Urlaubszeitraums gehängt werden. Ggf. ist daher vorab beantragter und genehmigter Urlaub entsprechend zu stornieren, damit die gekauften Urlaubstage als Sonderurlaub ans Ende gehängt werden.

Beispiel: 2 Wochen Urlaub im November sind bereits geplant, der komplette Jahresurlaub ist bereits verplant und du möchtest noch 3 Tage im September dazu kaufen. Nach erfolgreichem Kauf, stornierst du die 2 Wochen im November. Anschließend beantragst du die 3 Tage im September sowie die ersten 1,5 Wochen für November über deinen regulären Urlaubsanspruch. Die 3 zugekauften Tage trägst du anschließend als "Sonderurlaub" im Vacation Tool ein.

Genehmigung:

Zur Genehmigung von Urlaubszukauf musst du dich mit deinem Vorgesetzten abstimmen und das Antragsformular (Urlaubszukauf) ausfüllen. Dein Vorgesetzter unterzeichnet den Antrag und schickt ihn an HR Operations (payroll@PAYBACK.GROUP). Die abschließende Genehmigung erhältst du dann per Mail. Die Gehaltsabrechnung wird einerseits die unbezahlten Urlaubstage tagesgenau ausweisen, zudem wird der Bruttoabzug in € ausgewiesen werden.

Bezahlung:

Der Zukauf von Urlaubstagen wird aus dem aktuellen Monatsgehalt gezahlt und wird wie folgt errechnet: Base Salary (Gehalt des Monats, in welchem unbezahlte Urlaubstage genommen werden) / Monatstage * Anzahl der beantragten Tage.

Beispiel: Im November sollen 4 Tage unbezahlt sein: 3.000 Euro / 30 * 4 = 400 Euro (Bruttoabzug in der November-Gehaltsabrechnung)

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Wir wandeln deinen Beitrag zu vermögenswirksamen Leistungen gerne über deine Gehaltsabrechnung um, wenn du das wünschst. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es nicht.

Wir haben ein Vertrauensarbeitszeitmodell, das heißt es gibt keine offizielle Zeiterfassung und keine Notwendigkeit, Arbeitszeiten zu dokumentieren (ausgenommen Projektzeiten, die in time-plus! erfasst werden müssen).

Reguläre Urlaubstage werden als „Urlaub“ beantragt. Bei sonstigen genehmigten Freizeitausgleichen wie z.B. Supportstunden (nur bei Supportvertrag), gewonnener Urlaubstag, genehmigter Urlaubszukauf, 1 Social Day pro Jahr darf das Feld „Sonderurlaub“ zur Dokumentation genutzt werden.

Das Feld „Sonderurlaub“ darf nicht genutzt werden für reguläre Urlaubstage, Messebesuche, Konferenzen, Vorträge, Arztbesuche, Elternzeitabwesenheiten oder Sabbatical

Eine Anleitung zum Urlaubstool findest du hier: LP_Vacation_Tool_DE.pdf

Sämtliche Anfragen zum Vacation Tool richtest du bitte an Liudmyla Altenbuchner oder Ursula Schmidbauer von HR.

Die Vertrauensperson steht allen Kolleg:innen bei der PAYBACK GROUP zur Verfügung als AnlaufPUNKT für sensible, zwischenmenschliche Anliegen, die die Arbeitsbeziehungen betreffen und die bei keinem anderen AnlaufPUNKT angesprochen werden können.

Mehr Infos zu der Vertrauensperson findet ihr hier.

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Alle Informatioen und zu deiner Weiterentwicklung findest du hier

Grundsätzlich ist die Gestattung des mobilen Arbeitens auf das Inland beschränkt. Um vom Ausland aus arbeiten zu können, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. In begründeten Fällen - und mit vorheriger Genehmigung durch die Bereichsleitung - kann dieses WORKING FROM ANYWHERE an bis zu 15 Arbeitstagen auch aus dem Ausland sein. In der Regel sollten das zusammenhängende Wochen sein, die nicht der Verlängerung des Urlaubs in der Sonne dienen, sondern Kolleg:innen unterstützen, die einen besonderen Auslandsbezug haben, beispielsweise, wenn die Familie im Ausland lebt. Wir arbeiten auch schon an einer Formalisierung des Genehmigungsprozesses den wir aus steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Gründen benötigen. Die Richtlinie und das Verfahren zur Beantragung von Ausnahmen können hier eingesehen werden. Eine Überprüfung dieser Richtlinien erfolgt in regelmäßigen Abständen. 

Für Student:innen und Praktikant:innen ist WFA grundsätzlich nicht möglich, siehe FAQs.

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Arbeitszeugnisse gehören nach wie vor zusammen mit dem Anschreiben und dem Lebenslauf zu jeder Bewerbung. Allgemein ist jedoch zu beobachten, dass Zeugnisse immer mehr an Bedeutung und Aussagekraft verlieren und das Augenmerk der Personaler:in vielmehr auf Qualifikationen, Anschreiben, den Gesamteindruck der Bewerbungsunterlagen und das persönliche Gespräch gerichtet wird.

Ein Arbeitszeugnis wird durch den Arbeitgeber erstellt und nach unserem Firmenstandard formuliert. Einige wichtige Punkte sind dabei zu beachten:

Voraussetzungen für ein Abschlusszeugnis:
Wenn du aus dem Unternehmen ausscheidest und deine Probezeit bereits absolviert hast, hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Auch wenn du innerhalb der Unternehmensgruppe die Firma wechselst, kannst du ein Abschlusszeugnis verlangen. Trittst du während der Probezeit aus der Firma aus, erhältst du eine Bestätigung über die Anstellung (einfaches Arbeitszeugnis).

Voraussetzungen für ein Zwischenzeugnis:
Anspruch auf ein Zwischenzeugnis hast du bei

  • einem Team-/ Bereichswechsel, der mit einer signifikanten Aufgabenänderung einhergeht

In allen anderen Fällen (z.B. bei reinem Vorgesetztenwechsel) hast du natürlich jederzeit die Möglichkeit, dir eine Zwischenbewertung anhand eines Feedbackbogens vom deinem Vorgesetzten geben zu lassen. Dieser ausgefüllte und unterschriebene Bogen wird von dir aufbewahrt und kann als Grundlage für ein später zu erstellendes Zeugnis (zum Beispiel bei Austritt) einfließen.

Auch das Review-Sheet stellt eine regelmäßige Beurteilung deiner Leistung durch den Vorgesetzten dar und kann somit als Dokumentation deiner Leistungsbewertung herangezogen werden.

Prozess:
Wenn du ein Zeugnis anfordern möchtest, fülle das Formular „Zeugnisinput“ aus und schicke es per Mail an den Verteiler zeugnisse@loyaltypartner.com. Wenn ein begründeter Anspruch auf die Ausstellung eines Zeugnisses besteht, erhält deine Führungskraft über ein Zeugnistool einen Link für die Bewertung. Innerhalb des Zeugnis-Tools nimmt der Vorgesetzte seine Bewertung vor. Im Anschluss an die Bewertung erstellt HR das Zeugnis und verschickt es zur Unterschrift an deine Führungskraft.

Das Formular Zeugnisinput findest du in den Office Dokumenten unter den Vorlagen Datei / Neu / Freigegeben / Reiter der jeweiligen Gesellschaft / ZEUGNISINPUT_PB_LP_LPS_05_2019

Wir stellen die Arbeits- und Zwischenzeugnisse nur auf Deutsch aus.
Ein Grund hierfür ist u.a., dass das deutsche Arbeitszeugnis im Ausland unbekannt ist. Deutschland und die Schweiz sind die einzigen Länder in Europa, in denen es ein formelles, qualifiziertes Arbeitszeugnis gibt. Auch im anglo-amerikanischen Wirtschaftsraum gibt es keine Arbeitszeugnisse im deutschen Sinne. 

Der Zeugnisprozess wird von Daniela Riedleder, HR intern gesteuert.

Jede:r Kolleg:in ist aufgefordert, seine/ihre Zutrittskarte im Unternehmen sichtbar zu tragen.

Die Zutrittszeiten zu den Büros sind für externe Kolleg:innen sowie Werkstudent:innen und Praktikant:innen Montag bis Samstag 7:00 bis 21:00 Uhr und für interne Kolleg:innen Montag bis Sonntag von 0:00 bis 24:00 Uhr.

Der Verlust der Zutrittskarte muss umgehend bei Office Management gemeldet werden. Die Kosten für nicht zurückgegebene Karten werden mit 50,00 EUR in Rechnung gestellt.