FAQ für Student:innen und Betreuer:innen

Hier findest du alle aktuellen Themen rund um die Betreuung aller Student:innen. Bei Fragen zu weiteren Themen wende dich gerne an deine HR Ansprachparter:innen

FAQ

Bitte beachte, dass die angegebenen Gehälter Monatsgehälter sind und wir nicht stundengenau nach erbrachter Arbeit abrechnen.
Siehe auch Stundenzettel in den FAQs (relevant für freiwillige Praktikant:innen und Werkstudent:innen.)

Übersicht der neuen Students Gehälter, die mit Wirkung zum 01.04.2024 in Kraft treten: 

Praktikum


Pflichtpraktikum                                                                    1.000 € / Monat
 

Freiwilliges Praktikum                                                            
Gesetzlicher Mindestlohn seit Januar 2024:                      12,41 € / Stunde   

Vollzeitpraktikum 160 Std / Monat:                                        1.986 € / Monat

Werkstudententätigkeit

 

17€ / Stunde

Bachelor

20€ / Stunde

Master

32 Std / Monat

544€

640€

40 Std / Monat

680€

800€

48 Std / Monat

816€

960€

60 Std / Monat

1.020€

1.200€

80 Std / Monat

1.360€

1.600€

Praktikant:innen

Pflichtpraktikant:innen 40 Std / Woche

Freiwillige Praktikant:innen 160 Std / Monat

Werkstudent:innen

32h / Monat =   8 Std / Woche

40h / Monat = 10 Std / Woche

48h / Monat = 12 Std / Woche

60h / Monat = 15 Std / Woche

80h / Monat = 20 Std / Woche

Praktikumsziele:

Ein Praktikum ist Teil deiner persönlichen Ausbildung und Entwicklung. Damit diese für dich greifbar wird, halte gemeinsam mit deinem/deiner Betreuer:in  fachliche wie auch persönliche Praktikumsziele fest.

Für freiwillige Praktikant:innen ist diese Dokumentation gesetzlich verpflichtend. Nutze dafür bitte unsere Vorlage in Word und schicke das ausgefüllte Dokument innerhalb der ersten 2 Wochen an unser Postfach für Pratikumsziele

Die Vorlage findest du in den Office-Dokumenten unter Datei / Neu / Loyalty Partner Group / PAYBACK GROUP / Vorlage_Praktikumsziele_DE_Students_PAYBACK GROUP

Auch wenn es für Pflichtpraktikant:innen und Werkstudent:innen nicht verpflichtend ist, empfehlen wir dennoch Ziele festzulegen!

Feedback:

Damit du bei uns genügend Praxiserfahrung sammelst und dich weiterentwickelst, ist konstruktives Feedback wichtig. Tausche dich daher regelmäßig mit deinem/deiner Betreuer:in und deinen Kolleg:innen zu deiner Leistung und deinem Verhalten aus, um stets Fortschritte machen zu können. Nutze hierfür gerne unsere Vorlage in Word. Es enthält die Kriterien, die du am Ende deiner Tätigkeit bei der PAYBACK GROUP auch in deinem Zeugnis wiederfinden wirst.

Die Vorlage findest du in den Office-Dokumenten unter Datei / Neu / Loyalty Partner Group / PAYBACK GROUP / Selbstreflexion_und_Feedback_DE_Students_PAYBACK GROUP

Natürlich freuen auch wir uns über dein Feedback. Wende dich mit Ideen und Anregungen für Praktikant:innen und Werkstudent:innen gerne direkt an deine HR Ansprechpartner:in oder unser Students Postfach.

Freiwillige Praktikant:innen und Werkstudent:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet einen Stundenzettel ausfüllen. Die aktuelle Vorlage findest du unten.

Wir bieten einmal im Monat ein Stundenzettel FAQ für Student:innen und auch für Betreuer:innen an. Bitte komm unbedingt in den Termin, um Fehler in den Stundenzetteln zu vermeiden!

Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten:

  • Die vertraglich vereinbarte Monatsstundenzahl darf nicht überschritten werden.
  • Überstunden sind zeitnah in Freizeit auszugleichen.
  • Die tägliche Arbeitszeit darf 10h nicht überschreiten.
  • Werkstudent:innen dürfen pro Woche nicht mehr als 20h arbeiten. Eine Ausnahme ist nur in den Semesterferien möglich, beachte hierfür: Vertrag (Änderungen, Verlängerungen, Kündigung etc.) in den FAQs.
  • Ab einer Arbeitszeit von 6h musst du mindestens 30 min Pause machen, ab 9h mindestens 45 min.
  • Der Stundenzettel ist neben dir auch von deinem/deiner Betreuer:in oder Vorgesetzten zu unterschreiben.
  • Der Stundenzettel ist spätestens bis zum 5. des Folgemonats bei unserem Stundenzettel Postfach einzureichen.
  • Feiertage
    • Bei Pflichtpraktikant:innen = freie Tage
    • Bei Werkstudent:innen nicht relevant (zählen nicht als Arbeitszeit), da fixe Monatsstundenzahl vereinbart ist und keine festen Wochentage
    • Bei freiwilligen Praktikant:innen nicht relevant (zählen nicht als Arbeitszeit), da fixe Monatsstundenzahl vereinbart ist und keine festen Wochentage
  • Krankheitstage: 

    Freiwilliges Praktikum:

    Wenn der Monat 20 oder weniger als 20 Arbeitstage hat: Bitte trage den Krankheitstag mit einer Wertigkeit von 8 Stunden in den Stundenzettel ein.

    Ab dem 1. Krankheitstag werden die Krankheitstage mit dem Vermerk "Krank" und dem jeweiligen Stundenmodell im Stundenzettel eingetragen.

  • Werkstudententätigkeit:

    Sofern aufgrund von Krankheit nicht gearbeitet werden kann und die Stunden nicht nachgeholt werden, werden sie mit dem Vermerk "Krank" und dem jeweiligen Stundenmodell im Stundenzettel eingetragen.

Vorlagen für 2024

Vorlage_Stundenzettel_Praktikum_DE

Vorlage_Stundenzettel_Werkstudent:innen_DE

Wenn eine Nebentätigkeit aufgenommen werden möchte, muss ein entsprechender Antrag bei HR gestellt werden. Der Antrag ist in den Templates bei Word hinterlegt. 

Urlaubsanspruch

Praktikant:innen: 2 Tage pro Monat (= 24 Tage im Jahr)

Werkstudent:innen: 1 Tag pro Monat (= 12 Tage im Jahr)

Bei Werkstudent:innen ist der Wert des Urlaubstages abhängig vom Stundenmodell:

  • 80h/ Monat = 8h
  • 60h/ Monat = 7,5h
  • 48h/ Monat = 6h
  • 40h/ Monat = 5h
  • 32h/ Monat = 4h

Beispiel 1:

Sissi ist Werkstudentin und arbeitet 20 Stunden die Woche. Sissi hat Prüfungen und möchte eine Woche Urlaub nehmen. Ein Urlaubstag entspricht bei Sissi´s Stundenmodell 8 Stunden. Im Vacation Tool trägt sie somit 2,5 Tage Urlaub ein. (8 Stunden x 2,5 Tage = 20 Stunden)

Die Eintragung muss entsprechend dem jeweiligen Stundenmodell gleichen. (Alternativ: 0,5 Tage Urlaub an 5 Tagen = 4 Stunden x 5 Tage = 20 Stunden)

Die Wochenstunden dürfen das jeweilige Stundenmodell nicht überschreiten. z.B. kann Sissi nicht am Montag 8 Stunden arbeiten und Urlaub für Dienstag, Mittwoch und Donnerstag den halben Tag eintragen. 8 Stunden + 20 Stunden Urlaub = 28 Stunden = mehr als vertraglich festgelegt!!

Beispiel 2:

Franz ist Werkstudent und arbeitet 8 Stunden die Woche. Franz möchte eine Woche in den Urlaub fahren. Ein Urlaubstag entspricht bei Franz Stundenmodell 4 Stunden. Im Vacation Tool trägt er somit 2 Tage Urlaub ein. (4 Stunden x 2 Tage = 8 Stunden).

Die Eintragung muss entsprechend dem jeweiligen Stundenmodell gleichen. (Alternativ: 0,5 Tage Urlaub an 4 Tagen = 2 Stunden x 4 Tage = 8 Stunden)

Die Wochenstunden dürfen das jeweilige Stundenmodell nicht überschreiten. z.B. kann Franz nicht am Montag 2 Stunden arbeiten und Urlaub für seine eigentlichen Arbeitstage am Donnerstag und Freitag eintragen. 2 Stunden + 8 Stunden Urlaub = 10 Stunden = mehr als vertraglich festgelegt!!

Vacation Tool

Dein Urlaubsanspruch für das aktuelle Kalenderjahr ist jeweils im Vacation Tool hinterlegt. Bei Unstimmigkeiten wende dich bitte an unser Students Team.

Du musst alle deine Urlaubstage im aktuellen Kalenderjahr verplanen und in Anspruch nehmen. Eine Übertragung in das Folgejahr ist nicht möglich.

Alle Urlaubstage müssen innerhalb deiner Vertragslaufzeit genommen werden. Urlaubstage können bei Vertragswechsel nicht mitgenommen werden.

Um Urlaub zu nehmen, gebe den Wunschzeitraum nach Abstimmung mit deinem Team im Vacation Tool ein. Anschließend erhält dein/deine Betreuer:in die Anfrage zur Freigabe. Die Stornierung von Urlaubstagen kann ebenfalls über das System vorgenommen werden. 

 Betriebsurlaub

Von Weihnachten bis Neujahr sind die Büros geschlossen.

Praktikant:innen

  • Die für die Bertiebsferien notwendigen Tage sind bei Praktikant:innen bereits im Vacation Tool berücksichtigt.

Werkstudent:innen

  • Bei Werkstudent:innen sind für diesen Zeitraum standardmäßig keine Urlaubstage im Vacation Tool eingetragen (Falls die Betribsferien doch bereits im Vacation Tool eingetragen sind, bitte stornieren!). Beachte, dass trotz der Betriebsschließung in diesem Zeitraum gearbeitet werden kann, falls du anders nicht auf die vertraglich vereinbarten Monatsstunden kommst. 
  • Falls der Monat Dezember entsprechend lang ist und du schon vor Weihnachten auf deine vertaglich vereinbarten Stunden gekommen bist, musst du keinen Urlaub nehmen!

Übernhame von Resturlaub

Nicht genommene Urlaubstage verfallen am Jahresende. Im Ausnahmefall können Resturlaubstage über den Jahreswechsel (erste Januarwoche) genommen werden, wenn er lückenlos an das Vorjahr anschließt und in folgender Form beantragt und genehmigt wird:

  1. Falls die Betriebsferien (24.12. bis 31.12.) bereits im Vacation Tool voreingestellt sind, diese bitte stornieren
  2. Genehmigung der Stornierung durch Führungskraft
  3. Erst dann Beantragung des neuen Urlaubs im Kalenderblatt des aktuellen Jahres von (beispielsweise) 30.12. bis Urlaubsende im neuen Jahr.
    Somit wird automatisch der noch verbleibende Resturlaub verwendet und aufgebraucht.

→ Wenn ihr euren Resturlaub noch in der ersten Januarwoche aufbrauchen wollt, muss dieser 2023 beginnen, sonst wird der Urlaub von 2024 verwendet und der Resturlaub von 2023 verfällt.

Wenn du wegen eigener Krankheit oder Krankheit deines Kindes nicht arbeiten kannst, ist folgendes zu beachten:

  • Melde dich über das HR Self Service Portal bis spätestens 09:00 Uhr krank, deine Führungskraft und die Team Assistenz wird automatisch per Mail informiert 

Für Praktikantinnen und Praktinaten gilt:

Ab dem 3. Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU) - Wochenendtage zählen mit! - ist der Gang zur Arztpraxis notwendig und die Praxis erstellt dann eine digitale Krankmeldung systemisch aus. Diese wird digital übermittelt und wir können sie ein paar Tage später als Arbeitgeber wieder systemisch abrufen.

Für Werkstudentinnen und Werkstudenten gilt:

Sofern die Stunden nicht nachgearbeitet werden ist ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit (AU) der Gang zur Arztpraxis notwendig und die Praxis erstellt dann eine digitale Krankmeldung systemisch aus. Diese wird digital übermittelt und wir können sie ein paar Tage später als Arbeitgeber wieder systemisch abrufen.

Was ist noch wichtig?

  • Für gesetzlich Versicherte gilt: Seit 01.01.2023 wird die Arbeitsunfähigkeit von den Ärzten direkt an die Krankenkassen gemeldet (eAU). Dieser Prozess funktioniert noch nicht reibungslos, so dass manche Praxen weiterhin AUs in Papierform ausstellen. Deshalb ist das Hochladen im Tool nicht notwendig, aber freiwillig möglich.   

  • In den ersten vier Wochen deines Arbeitsverhältnisses hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Bitte informiere in diesem Fall das Students Team

  • Bei Krankheit im Urlaub kann der Urlaubstag nur storniert werden, wenn eine Bescheinigung vorliegt.

  • AUs von privat Versicherten bitte über das Tool hochladen - daher bitte nach dem Ausdruck in der Praxis fragen (bitte nur die Ausfertigung für den Arbeitgeber an uns übermitteln)

  • Bestätigungen über „Kind krank“ bitte immer direkt über das Tool hochladen  

Wie mit Krankheit im Stundenzettel umgegenagen werden soll findest du in den FAQs unter Stundenzettel.

Werkstudentenverträge

Änderungen am Vertrag können grundsätzlich nur mit Wirkung zum 1. des Monats und für einen vollen Monat umgesetzt werden.
Alle Vertragsänderungen werden digital über DocuSign verschickt. 

Verlängerung des Vertrags

Voraussetzungen:

  • Max. Vertragslaufzeit: 2 Jahre
  • Max. Verlängerungen: 3x
  • Student:in hat eine gültige Immatrikulationsbescheinigung
  • Student:in hat noch offene Prüfungsleistungen
  • Student:in befindet sich nicht im Urlaubssemester

To Do Betreuer:in: 
Betreuer:in schickt spätestens 1 Monat vor geplanter Änderung vollständige Infos:

  • Vor- und Nachname des Studenten
  • Neue Vertragslaufzeit

an students@PAYBACK.group für die Vertragserstellung.

Sobald der Vertrag unterschrieben ist werden der/die Betreuer:in und der/die TA von uns informiert.

Allgemeine Erhöhung des Stundenmodells

Voraussetzungen:

  • Nur für volle Monate möglich (1. bis Monatsende)
  • Es sind ausschließlich unsere vorgegebenen Stundenmodelle möglich (Siehe Stundenmodelle in den FAQs)

To Do: 

Betreuer:in schickt spätestens 1 Monat vor geplanter Änderung vollständige Infos:

  • Vor- und Nachname des Studenten
  • Neues Stundenmodell
  • ggf. Länge der Änderung

an students@PAYBACK.group für die Vertragserstellung.

Sobald der Vertrag unterschrieben ist werden der/die Betreuer:in und der/die TA von uns informiert.

Erhöhung der Stunden in den Semesterferien

Voraussetzungen:

  • Nur für volle Monate mögliche (1. bis Monatsende)
  • Student:in hat Semesterferien und kann den genau definierten Zeitraum bestätigen
    (d.h. eine Bestätigung über die freie Einteilung der Semesterferien ist nicht ausreichend)
  • Student:in befindet sich nicht im Urlaubssemester
  • Mögliche Stundenmodelle: i.d.R. 40 Stunden / Woche, möglich sind aber auch weniger Stunden 

Zu beachten:

  • Student:in darf maximal 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden / Woche arbeiten
  • Der Urlaubsanspruch erhöht sich durch die Mehrarbeit nicht

To Do:
Betreuer:in schickt spätestens 1 Monat vor geplanter Änderung vollständige Infos:

  • Vor- und Nachname des Studenten
  • Freigabe von Bereichsleitung/Kostenstellenverantwortlichen über die erhöhten Kosten
  • Bestätigung über Semesterferien 
  • Genauer Zeitraum der Erhöhung
  • Stundenmodell

an students@PAYBACK.group für die Vertragserstellung.

Sobald der Vertrag unterschrieben ist werden der/die Betreuer:in und der/die TA von uns informiert.

Reduzierung der Stundenzahl

Voraussetzungen:

  • Nur für volle Monate mögliche (1. bis Monatsende)
  • Es sind ausschließlich unsere vorgegebenen Stundenmodelle möglich (Siehe Stundenmodelle in den FAQs)

To Do:

Betreuer:in schickt spätestens 1 Monat vor geplanter Änderung vollständige Infos:

  • Vor- und Nachname des Studenten
  • Neues Stundenmodell
  • ggf. Länge der Änderung

an students@PAYBACK.group für die Vertragserstellung.

Sobald der Vertrag unterschrieben ist werden der/die Betreuer:in und der/die TA informiert.

Vorzeitiges Beenden des Vertrags

Voraussetzungen:

  • Kündigungsfrist Probezeit: 1 Woche
  • Reguläre Kündigungsrist: 1 Monat zum 15. oder zum Ende des Monats

To Do: 

Kündigung des Vertrags in Schriftform durch Student:in (per Post mit Originalunterschrift und als PDF per Mail an deine:n HR Ansprechpartner:in)
Bitte beachte die formalen Regelungen einer Kündigung. Bei Bedarf kannst du eine Vorlage bei uns anfordern.

Die Bestätigung der Kündigung sowie alle Infos zum Austritt werden erst mit Eingang des Originals verschickt.

Gehaltsanpassung

Voraussetzungen:

  • Wechsel in ein höheres Semester in dem sich der Stundenlohn ändert.

To Do Students:

Bitte melde dich bei deiner HR Ansprechpartner:in oder unserem Students Postfach sobald du in ein anderes Semester kommst und sich dadurch dein Stundenlohn ändert.
Eine Übersicht über die Gehälter findest du in den FAQs unter Gehälter.

Wenn sich der Mindestlohn ändert, wird das neue Gehalt automatisch ausbezahlt. Es Bedarf keiner Vertragsanpassung!

Wechsel

Gerne kann von einer Werkstudententätigkeit in ein freiwilliges Praktikum oder ein Pflichtpraktikum gewechselt werden. 

Voraussetzungen:

  • Freiwilliges Praktikum: Keine
  • Pflichtpraktikum: Vorgaben der Uni/Hochschule

To Do: 

Betreuer:in schickt spätestens 1 Monat vor geplanter Änderung (oder mit Eintrittsinfos) vollständige Infos:

  • Vor- und Nachname des Studenten
  • Vertragslaufzeit(en)

an students@PAYBACK.group für die Vertragserstellung.

Sobald der Vertrag unterschrieben ist werden der/die Betreuer:in und der/die TA von uns informiert.

Freiwillige Praktikantenverträge

Änderungen am Vertrag können grundsätzlich nur mit Wirkung zum 1. des Monats und für einen vollen Monat umgesetzt werden.
Alle Vertragsänderungen werden digital über DocuSign verschickt. 

Verlängerung des Vertrags

Voraussetzungen:

  • Max. Vertragslaufzeit 2 Jahre
  • Max. Verlängerungen: 3x

To Do Betreuer:in: 
Betreuer:in schickt spätestens 1 Monat vor geplanter Änderung vollständige Infos:

  • Vor- und Nachname des Studenten
  • Neue Vertragslaufzeit

an students@PAYBACK.group für die Vertragserstellung..

Sobald der Vertrag unterschrieben ist werden der/die Betreuer:in und der/die TA von uns informiert.

Stundenmodell

In der Regel arbeiten freiwillige Praktikant:innen Vollzeit, maximal160 Stunden / Monat.

Bitte beachte, dass nicht mehr als 160 Stunden / Monat erbracht werden dürfen, da wir ein festes monatliches Gehalt auszahlen. Alle Infos dazu findest du im Stundenzettel und unter Stundenzettel in den FAQs. Wir bieten dazu auch 1x im Monat eine Schulung an. Kontaktiere dazu gerne students@PAYBACK.group.

Vorzeitiges Beenden des Vertrags

Voraussetzungen:

  • Kündigungsfrist Probezeit: 1 Woche
  • Reguläre Kündigungsrist: 1 Monat zum 15. oder zum Ende des Monats

To Do: 

Kündigung des Vertrags in Schriftform durch Student:in (per Post mit Originalunterschrift und als PDF per Mail an deine:n HR Ansprechpartner:in
Bitte beachte die formalen Regelungen einer Kündigung. Bei Bedarf kannst du eine Vorlage bei uns anfordern.

Die Bestätigung der Kündigung und alle Infos zum Austritt werden erst mit Eingang des Originals verschickt.

Gehaltsanpassung

Der Mindestlohn ist gesätzlich vorgegben. Wenn sich dieser ändert, wird das neue Gehalt automatisch ausbezahlt.

Es Bedarf keiner Vertragsanpassung!

Wechsel

Gerne kann von einem freiwilligen Praktikum in ein Pflichtpraktikum oder eine Werkstudententätigkeit gewechselt werden. 

Voraussetzungen:

  • Pflichtpraktikum: Vorgaben der Uni/Hochschule
  • Werkstudententätigkeit: siehe Vertrag - alle Infos für Werkstudis in den FAQs

To Do: 

Betreuer:in schickt spätestens 1 Monat vor geplanter Änderung (oder mit Eintrittsinfos) vollständige Infos:

  • Vor- und Nachname des Studenten
  • Vertragslaufzeit(en)
  • Bei einer Werkstudententätigkeit zusätzlich: 
    - Stundenmodell
    - Semester zur Gehaltsbestimmung

an students@PAYBACK.group für die Vertragserstellung.

Sobald der Vertrag unterschrieben ist werden der/die Betreuer:in und der/die TA von uns informiert.

Pflichtpraktikantenverträge

Änderungen am Vertrag können grundsätzlich nur mit Wirkung zum 1. des Monats und für einen vollen Monat umgesetzt werden.
Alle Vertragsänderungen werden digital über DocuSign verschickt. 

Verlängerung des Vertrags

Voraussetzungen:

  • Als Pflichtpraktikum nur möglich, wenn dies von der Universität/Hochschule vorgeschrieben und eine Bestätigung erbracht wird
    (z.B. bei längerer Krankheit/Ausfall etc.)
  • Nach dem Pflichtpraktikum kann gerne ein freiwilliges Praktikum angeschlossen werden (siehe unten "Wechsel")

To Do Betreuer:in: 
Betreuer:in schickt spätestens 1 Monat vor geplanter Änderung vollständige Infos:

  • Vor- und Nachname des Studenten
  • Neue Vertragslaufzeit

an students@PAYBACK.group für die Vertragserstellung.

Sobald der Vertrag unterschrieben ist werden der/die Betreuer:in und der/die TA von uns informiert.

Stundenmodell

Nach Vorgabe der Universität/Hochschule.
In der Regel Vollzeit, 40 Stunden / Woche

Vorzeitiges Beenden des Vertrags

Voraussetzungen:

  • Kündigungsfrist Probezeit: 1 Woche
  • Reguläre Kündigungsrist: 1 Monat zum 15. oder zum Ende des Monats
  • Bitte beachte, dass bei vorzeitiger Beendingung das Pflichtpraktikum ggf. nicht anerkannt wird

To Do: Kündigung des Vertrags in Schriftform durch Student:in (per Post mit Originalunterschrift  und als PDF per Mail an deine:n HR Ansprechpartner:in)

Die Bestätigung der Kündigung und alle Infos zum Austritt werden erst mit Eingang des Originals verschickt.

Wechsel

Gerne kann vor und/oder nach einem Pflichpraktikum ein freiwilliges Praktikum oder eine Werkstudententätigkeit bei uns gemacht werden.

Voraussetzungen:

  • freiwilliges Praktikum: Keine
  • Werkstudententätigkeit: siehe Vertrag - alle Infos für Werkstudis in den FAQs.

To Do: 

Betreuer:in schickt spätestens 1 Monat vor geplanter Änderung (oder mit Eintrittsinfos) vollständige Infos:

  • Vor- und Nachname des Studenten
  • Vertragslaufzeit(en)
  • Bei einer Werkstudententätigkeit zusätzlich: 
    - Stundenmodell
    - Semester zur Gehaltsbestimmung

an students@PAYBACK.group für die Vertragserstellung.

Sobald der Vertrag unterschrieben ist werden der/die Betreuer:in und der/die TA von uns informiert.

Grundsätzlich gilt: wir freuen uns über mehr Präsenz im Office! 

Nutze die ersten Wochen vor Ort um dein Team kennenzulernen und dich im Unternehmen zu vernetzen! Aber auch nach deiner Einarbeitungszeit begrüßen wir es sehr, wenn unsere Students vor Ort im Büro sind.

Für Praktikantinnen und Praktikanten gilt die selbe Regelung wie für Festangestellte. Werkstudentinnen und Werkstudenten sollen in der Regel vom Büro aus arbeiten. Ausnahmen können von der jeweiligen Führungskraft genehmigt werden, vor allem, wenn die Art der Tätigkeit explizit darauf ausgelegt ist, auch von außerhalb des Büros erledigt werden zu können. Einen Tag Präsenz ist jedoch für Werkstudentinnen und Werkstudenten in der Woche verpflichtend.

Aus dem Ausland zu arbeiten ist für Werkstudent:innen und Praktikant:innen grundsätzlich nicht möglich. 

Gerne dürft ihr eure Arbeitszeiten mit Absprache im Team flexibel gestalten, die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten dürfen jedoch nicht überschritten werden!

Alle Student:innen erhalten mit dem Gehalt eine Mobilitätspauschale, die individuell für die Fahrt ins Office genutzt werden kann.

Alle immatrikulierten Students, die ein ermäßigtes Deutschlandticket für 29€ erwerben können, bekommen eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 29€ brutto zusätzlich zum Gehalt gezahlt. Freiwillige Praktikantinnen und Praktikanten bekommen 50€ brutto zusätzlich für ihre Fahrtkosten.

Dein Praktikum oder deine Werkstudententätigkeit hat dir so gut gefallen, dass du die PAYBACK GROUP Family nicht mehr verlassen möchtest?
Hier sind ein paar Möglichkeiten für deinen Einstieg. Wir freuen uns auf weitere Familienmitglieder! 

Einstieg Trainee

Alle Infos zu unserem Trainee Programm findest du hier.

Einstieg Junior Stelle

Alle aktuellen Stellen findest du auf unserer Karriereseite.

Wenn grade kein passender Job dabei ist, werde gerne Teil unserer PAYBACK GROUP Talent Community!

Du willst deine Bachelor- oder Masterarbeit mit uns schreiben? 

Bevor du starten kannst, gibt es allerdings ein paar To Dos abzuarbeiten:

1. Finde selbständig ein Thema für deine Abschlussarbeit.

2. Finde eine:n unternehmensinterne:n Betreuer:in, der/die deine Arbeit entsprechend den Vorgaben aus der Checkliste begleitet.

Die Checkliste findest du in den Office-Dokumenten unter Datei / Neu / Loyalty Partner Group / PAYBACK GROUP / Checkliste_Abschlussarbeit_DE_Students_PAYBACK_GROUP

3. Fülle die Geheimhaltungsvereinbarung für deine:n Professor:in aus, lasse sie von ihm/ihr unterschreiben und gib sie im Original unterschrieben bei HR ab.

Die Geheimhaltungsvereinbarung findest du in den Office-Dokumenten unter Datei / Neu / Loyalty Partner Group / PAYBACK GROUP / Vorlage_Geheimhaltungsvereinbarung_Prof_Abschlussarbeit_PAYBACK_GROUP

4. Sende zudem noch folgende Infos an das Students Postfach, damit dir daraufhin ein Vertrag für die Abschlussarbeit ausgestellt werden kann:

  • Name des/der Betreuer:in 
  • Abteilung, in der du die Arbeit schreiben willst
  • Datum, zu dem du beginnen möchtest, an der Abschlussarbeit zu arbeiten
  • geplantes Abgabedatum
  • Thema

5. Sobald der Vertrag ferig erstellt ist, wird er via DocuSign an dich verschickt. 

6. Nach der Unterschrift kannst du durchstarten!

Du möchtest für eine Projektarbeit beispielsweise auf Informationen aus der Unternehmensgruppe oder Expertenmeinungen von Kolleg:innen zurückgreifen? Dann ist in diesem Fall ebenfalls eine Geheimhaltungserklärung von deinem/deiner Professor:in abzugeben.

Bringe zudem folgenden Sperrvermerk auf deiner Arbeit an:

Diese Arbeit darf nur dem Erst- und Zweitgutachter sowie befugten Mitgliedern des Prüfungsausschusses zugänglich gemacht werden. Eine Veröffentlichung und Vervielfältigung dieser Arbeit ist - auch in Auszügen - nicht gestattet. Eine Einsichtnahme der Arbeit durch Dritte bedarf einer ausdrücklichen Genehmigung des/der Verfasser:in und des Unternehmens.“

Zum Ende deiner Tätigkeit erstellen wir dir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Für den Anstoß bist du selbst verantwortlich – gehe bitte wie folgt vor:

  1. Passende Vorlage (LPH/LPS/PB) aus den Word Vorlagen auswählen 
  2. Vorlage zusammen mit deinem/deiner Betreuer:in oder Vorgesetzten ausfüllen und abstimmen
  3. Vorlage per Mail an zeugnisse@loyaltypartner.com senden, damit es fertig gestellt werden und unterschrieben werden kann

Die jeweilige Zeugnisvorlage findest du in den Office-Dokumenten unter Datei / Neu / Loyalty Partner Group / Company tab / Zeugnisvorlage_Students

Zeugnisse werden ausschließlich in deutscher Sprache erstellt. Bei Bedarf können wir dir gerne eine Beschäftigungsbestätigung auf Englisch ausstellen, die die Art und Dauer der Tätigkeit beinhaltet.

Bevor du uns verlässt, anbei noch ein paar wichtige Punkte:

  • Bitte stimme deinen letzten Arbeitstag mit deinem Team ab und stelle sicher, dass du deine restlichen Urlaubstage vor Vertragsende nimmst.
  • Stelle zudem bitte sicher, dass du alle Stundenzettel korrekt ausgefüllt abgegeben hast.
  • Du bist verpflichtet, spätestens an deinem letzten Arbeitstag, sämtliches von der Firma überlassenes Eigentum zurückzugeben. (Zutrittskarte am Empfang im 4. OG, IT Equipment bei der Office IT im EG).
  • Bitte melde dich nochmal in ADP World an und lade dir deine Gehaltsabrechnung und deine Lohnsteuerbescheinigung herunter.

Alle Infos hierzu stehen auch in der Exit Mail, welche du vor deinem Austritt von uns bekommst.