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In einer Einführungsveranstaltung (Welcome Day) zu Beginn des Monats erhältst du die ersten wichtigen Informationen zum Arbeiten bei der Loyalty Partner Unternehmensgruppe (z.B. Vorstellung des HR Bereiches, Office IT, GCO (Legal), Sicherheit, Informationen zur TURNHALLE, etc.).

Die Begrüßungsrunde umfasst zwei Vormittage. Am ersten Tag erhältst du natürlich auch deinen Laptop und deine Zutrittskarte, die auch für das ESSZIMMER und die TURNHALLE freigeschalten werden kann.

2021: Aktuell findet der Welcome Day ausschließlich virtuell statt. Du kannst dir über die Onboardingseite alle wichtigen Veranstaltungen und Sessions aussuchen und im Rahmen deines Einarbeitungsplanes direkt buchen. 

Die Elternzeit ohne Teilzeitarbeit ist eine unbezahlte Auszeit von max. 3 Jahren vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres eines Kindes. Das Kind muss im eigenen Haushalt leben.

Die Elternzeit muss, wenn sie unmittelbar nach Ende der Mutterschutzfrist beginnen soll, spätestens sieben Wochen vor Inanspruchnahme schriftlich bei LP eingereicht werden. Die Elternzeit kann in bis zu drei Zeitabschnitte unterteilt werden. Den ersten Abschnitt meldet man direkt an, die weiteren Zeitabschnitte können auch später beantragt werden. Der Start der Elternzeit muss bei gleichzeitiger Beantragung des Elterngeldes immer parallel zum Geburtstermin starten. Das ist wichtig für die reibungslose Auszahlung des Elterngeldes. Ist das Kind also z.B. am 5. April geboren, startet die Elternzeit auch am 5. des jeweiligen Monats.

Die Elternzeit beginnt bei Müttern frühestens nach der Mutterschutzfrist, bei Vätern frühestens mit der Geburt des Kindes. Damit das Elterngeld von der Elterngeldstelle korrekt berechnet und ausgezahlt wird, muss die Elternzeit immer parallel mit dem Geburtstag gestartet werden. Wenn dein Kind z.B. am 13. Mai geboren ist, dann startet deine Elternzeit am 13. eines beliebigen Monats.

Während der Elternzeit hast du keinen Urlaubsanspruch. Es wird jedoch der Urlaubsanspruch nur für jeden vollen Monat reduziert. Die Korrektur wird von HR im Vacation Tool zeitnah nach Beantragung der Elternzeit vorgenommen.

Während der Elternzeit darf keine volle Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Zulässig ist aber eine Teilzeitbeschäftigung von 15 bis 32 Stunden wöchentlich (max. 32 Stunden seit 01. September 2021 gesetzlich geregelt). Unter Umständen ist es möglich, auch während der Elternzeit vorzeitig die Tätigkeit in Teilzeit wieder aufzunehmen. Dazu muss jedoch Bedarf im Fachbereich bestehen und eine offene Stelle vorhanden sein. Ob das der Fall ist, bitte bei HR erfragen. Eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber ist möglich, wenn LP dies nicht aus dringenden betrieblichen Gründen untersagt. Zudem muss bei einer Teilzeitbeschäftigung umgehend die Erziehungsgeldstelle informiert werden.

Weiterführende Informationen gibt es beim Bundesministerium für FamilieErklärvideo zum Thema Elterngeld (3Min).

Neuregelungen seit 01. September 2021 HIER

Formular „Antrag auf Elternzeit“:

Das Formular ist in den Office Dokumenten unter den Vorlagen (Datei/ Neu/ Freigegeben) unter dem Reiter der jeweiligen Gesellschaft zu finden. Die Vorlagen laden sich nach ein paar Minuten und sind dann erst sichtbar. 

Führungskräfte, Projektleiter:innen und (Fach-)Referent:innen werden standardmäßig auf die entsprechenden Führungskräfteverteiler in Outlook aufgenommen.

Andere E-Mail Verteiler werden von den jeweiligen Abteilungen gepflegt.

Alle Infos zur Net(t)workprämien findest du hier

Hier findest du alle Informationen zum ESSZIMMER by Gschmackes. 

 

Hier findest du alle Infos. 

Arbeiten im Ausland

Bei einem anstehenden dienstlichen Aufenthalt im Ausland, egal ob kurze Dienstreise oder längere Entsendung, gibt es bereits im Vorfeld Einiges zu beachten:

Checkliste:

  • Hast du einen ausreichend gültigen Reisepass?
    Bitte stelle sicher, dass dein Reisepass ausreichend gültig ist. Viele Staaten verlangen, dass der Pass zum Zeitpunkt der geplanten Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Für Reisen innerhalb der EU genügt ein ausreichend gültiger Personalausweis.
  • Benötige ich ein Visum? Welche Einreiseformalitäten sind zu beachten?
    Bei einer Dienstreise musst du alle Informationen zu Einreise- und Arbeitsbestimmungen selbst einholen und bist auch für die rechtzeitige Beantragung eines Visums, ggf. einer Arbeitserlaubnis und sonstiger notwendiger Einreisepapiere selbst verantwortlich. Deine Teamassistentin kann dich dabei unterstützen. Bitte achte unbedingt darauf, dass du ein für deine jeweilige Tätigkeit im Ausland passendes Visum hast. Mehr Informationen findest du weiter unten unter Visum & Formalitäten.
  • Ist meine Dienstreise für länger als 30 Tage am Stück geplant bzw. war ich im vergangenen und aktuellen Jahr schon viele Tage auf Dienstreise im gleichen Land?
    Arbeitsaufenthalte unterliegen je nach Land verschiedenen Einreise- und Steuerbestimmungen, d.h. wenn man sich für Arbeitszwecke eine bestimmte Anzahl an Tagen in einem Land aufhält, kann das steuerliche Konsequenzen für den Reisenden und die Firma haben bzw. kann eine Arbeitserlaubnis erforderlich werden. Sollte deine Dienstreise für länger als 30 Tage am Stück geplant sein bzw. solltest du häufig in das gleiche Land auf Dienstreise gehen, wende dich bitte an HR zur Abklärung bzw. für weitere Informationen.
  • Bin ich versichert, wenn ich im Ausland krank werde oder einen Unfall habe? Habe ich alle notwendigen Unterlagen und Rufnummern im Reisegepäck?
    Wenn du auf Dienstreise ins Ausland gehst oder für einen längeren Zeitraum ins Ausland entsendet wirst, wirst du über die Firma bei der Auslandskrankenversicherung Barmenia versichert. Über die gesetzliche Unfallversicherung bist du auch im Ausland bei Arbeitsunfällen versichert. Alle Informationen sowie erforderliche Unterlagen und Notfallnummern findest du weiter unten unter Versicherungen.
  • Habe ich für eine Dienstreise die A1 Bescheinigung zur Sozialversicherung bei HR rechtzeitig beantragt?
  • Für Dienstreisen musst du aus sozialversicherungstechnischen Gründen eine A1 Bescheinigung für das jeweilige Land rechtzeitig vor der Reise beantragen.
  • Kenne ich die aktuelle Reise- und Reisekostenrichtlinie?
    Die aktuelle LP Reiserichtlinien findest du hier.
  • Habe ich alle nötigen Impfungen und muss ich eine arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung machen lassen?
    Nähere Informationen findest du weiter unten unter Gesundheit & Sicherheit. 
  • Habe ich mich über die Sicherheitslage des Ziellandes informiert?
    Nähere Informationen findest du weiter unten unter Gesundheit & Sicherheit.
  • Habe ich eine gültige Kreditkarte mit ausreichendem Kreditlimit für alle Kosten, die ich ggf. vorstrecken muss?
    Auf den folgenden Seiten findest du alle Informationen rund um die Themen Dienstreisen ins Ausland und Entsendungen ins Ausland.

Visum & Formalitäten

Bei einer Dienstreise in Ausland musst du alle Informationen zu Einreise- und Arbeitsbestimmungen selbst einholen und bist auch für die rechtzeitige Beantragung eines Visums, ggf. einer Arbeitserlaubnis und sonstiger notwendiger Einreisepapiere selbstverantwortlich. Deine Teamassistentin kann dich dabei unterstützen.

Bitte achte unbedingt darauf, dass du ein für deine jeweilige Tätigkeit im Ausland passendes Visum hast.

Arbeitsaufenthalte unterliegen je nach Land verschiedenen Einreise- und Steuerbestimmungen, d.h. wenn man sich für Arbeitszwecke eine bestimmte Anzahl an Tagen in einem Land aufhält, kann das steuerliche Konsequenzen für den Reisenden und die Firma haben bzw. kann eine Arbeitserlaubnis erforderlich werden. Sollte deine Dienstreise für länger als 30 Tage am Stück geplant sein bzw. solltest du häufig in das gleiche Land auf Dienstreise gehen, wende dich bitte an HR zur Abklärung bzw. für weitere Informationen.

Für längere und/oder häufige Dienstreisen in die USA beachte bitte unbedingt folgende Hinweise: US visa and tax guidance

Visum

Wenn du für deine Dienstreise ins Ausland ein Visum benötigst, kannst du dieses über die Webseite von VisumCentrale bestellen. Dort findest du alles Wissenswerte zum Thema Visum. Wenn du dein Visum über die VisumCentrale online bestellst, gib bitte die für dich zutreffende Kundennummer an.

Bitte achte unbedingt darauf, dass die Tätigkeit, die du im Ausland ausüben wirst, auch unter dem Visum, das du beantragst, erlaubt und vorgesehen ist.

Längere Auslandsaufenthalte im Rahmen einer Entsendung:

Wenn du im Rahmen einer Entsendung (Short Term Assignment) ins Ausland gehst, wirst du bei der Beantragung des Visums, der Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung und sonstiger notwendiger Formalien sowie bei sämtlichen organisatorischen Fragen durch das Global Mobility Team von HR unterstützt.

Für die Visumsbeantragung kann es erforderlich sein, dass persönliche Daten an die Einreisebehörde übermittelt werden müssen.

Auslandskrankenversicherung

Alle Kolleg:innen, die auf Dienstreise ins Ausland gehen oder für einen längeren Zeitraum ins Ausland entsendet werden, werden über die Auslandskrankenversicherung Barmenia versichert.Wir haben für die Loyalty Partner Gruppe bei der Barmenia Versicherung eine Gruppenauslandskrankenversicherung mit der Bezeichnung Weltpolice Nr. 4484 abgeschlossen. Sie bietet Versicherungsschutz für Krankheitskosten, die im Ausland als Privatpatient beim Arzt oder im Krankenhaus entstehen. Diese werden im Rahmen der Weltpolice ohne Höchstgrenze zu 100% erstattet. Weitere Infos unter www.weltpolice.com

Bei dieser Auslandskrankenversicherung wird unterschieden zwischen:

  • einer Reise-/Aufenthaltsdauer von unter 90 Tagen = Kurzreiseversicherung und
  • einer Reise-/ Aufenthaltsdauer von über 90 Tagen = Vollkostenversicherung.

Wenn du auf eine kürzere Dienstreise ins Ausland gehst (1 -90 Tage), melde deine Reisedaten und das Reiseland bitte vorher bei deiner Teamassistenz, damit sie dich in die Versicherungsliste von HR eintragen kann. HR meldet die Summe der Reisetage am Jahresende an die Krankenversicherung, wodurch dann alle kurzfristigen Reisen während des Jahres versichert sind. Alle wichtigen Informationen für den Notfall, zu den Leistungen und zur Erstattung findest du im Merkblatt Kurzreiseversicherung. Bitte ausdrucken und zu den Reiseunterlagen nehmen!

Wenn du für einen längeren Zeitraum ins Ausland (90 Tage und mehr) bzw. im Rahmen eines STA entsendet wirst, melde dich bitte bei HR. Du wirst namentlich bei der Krankenversicherung angemeldet und erhältst einen Versicherungsschein für den Versicherungszeitraum.  Alle wichtigen Informationen für den Notfall, zu den Leistungen und zur Erstattung findest du im Merkblatt Vollkostenversicherung. Bitte ausdrucken und zu den Reiseunterlagen nehmen!

Für dienstliche Aufenthalte in den USA (kurz- oder langfristig) findest du zusätzlich spezielle Informationen im Merkblatt GMMI. Das Unternehmen GMMI ist Vertragspartner der Barmenia in den USA. Bitte ausdrucken und zu den Reiseunterlagen nehmen!

Informationen zur Leistungserstattung findest du im Leistungsmerkblatt. Bitte ausdrucken und zu den Reiseunterlagen nehmen!

Wenn du über die Barmenia versichert wirst, musst du die Datenschutzerklärung einmalig für dich und bei Entsendungen ggf. für mitversicherte Familienmitglieder/Partner unterschreiben und an Personal für die Personalakte abgeben.

Hier findest du FAQs zur Auslandskrankenversicherung.

Merkblätter

4484_Kurzreisen-deutsch.pdf Krankenversicherungsschutz für Reisen unter 90 Tage

4484_Vollkosten-deutsch.pdf Krankenversicherungsschutz für Reisen über 90 Tage

Barmenia_Datenschutzerklaerung.pdf Einmalig zu unterschreiben und an HR abzugeben

Global_Medical_Management.pdf Krankenversicherungsschutz in den USA

Leistungsmerkblatt_Deutsch.pdf Informationen zur Leistungserstattung

Sozialversicherung

Für Dienstreisen innerhalb der EU/EWR und der Schweiz muss aus sozialversicherungstechnischen Gründen eine A1 Bescheinigung für das jeweilige Land rechtzeitig vor der Reise beantragt werden.

Unfallversicherung

Die Berufsgenossenschaft VBG ist die gesetzliche Unfallversicherung, deren Schutz auch bei Dienstreisen und Arbeitsaufenthalten/Entsendungen im Ausland greift. Somit bist du auch im Ausland bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.

Eine durch Auslandsaufenthalt verursachte tropische Infektionskrankheit kann unter Umständen als Berufskrankheit anerkannt werden. Wichtig für versicherungsrechtliche Ansprüche und auch für die ärztliche Weiterbehandlung ist die genaue Dokumentation der ärztlichen Behandlung im Ausland.

Weitere Informationen findest du unter www.vbg.de und im Merkblatt zur Gesetzlichen Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland.

Notfall_Hotline.pdf Hier findet ihr die wichtigen Notruf-Nummern sowie unsere Kundennummer der jeweiligen Gesellschaft.

Reisekostenrichtlinie

Die Reisekostenrichtlinie von LP enthält auch alle wichtigen Infos zu Dienstreisen ins Ausland und deren Abrechnung.

Entsendungen & Policies

Policy

Wenn du als Kolleg:in länger als 90 Tage am Stück im Ausland tätig sein sollst, musst du im Rahmen eines Short Term Assignment (STA) offiziell anhand der AMEX guidelines entsandt werden, um die Einhaltung von Einreise-, Arbeits- und Steuerrichtlinien zu gewährleisten. Dies darf nicht durch ein häufiges "Fly-in-Fly-out" umgangen werden.

Wenn du als Führungskraft planst, eine:n Kolleg:in ins Ausland zu entsenden, wende dich bitte frühzeitig an HR (Doreen Dambacher). Die Beantragung von Visa und Arbeitsgenehmigung kann je nach Land bis zu 90 Tage dauern.

Eine Übersicht über die Leistungen eines STAs findest du hier:

Short Term Assignment

STA_Overview_LP_20150422_ppt.pdf Overview Short Term Assignment Program

Gesundheit & Sicherheit

Medizinische Beratung

Alle Kolleg:innen, die für 3 Monate und länger ins Ausland (auch europäische Länder) entsandt werden, müssen sich von unserem Betriebsarzt Dr. Luick beraten lassen und die obligatorische arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G35 durchführen. Dies gilt ebensofür jede Dienstreise (unabhängig von der Dauer) nach Indien und Mexiko.

Die Beratung schließt u.a. die aktuellste Information über erforderliche Malaria- und Impfprophylaxe sowie eine Impfberatung ein.

Auch bei kürzeren dienstlichen Auslandsaufenthalten empfiehlt der Betriebsarzt in vielen Fällen die G35-Untersuchung (z.B. bei Indien). Nach der Untersuchung von Dr. Luick erhältst du eine ärztliche Bescheinigung für den Arbeitgeber, in der das Ergebnis mit einer der vier Beurteilungsmöglichkeiten bestätigt wird:

  • keine gesundheitliche Bedenken
  • keine gesundheitliche Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen
  • befristete gesundheitliche Bedenken
  • dauernde gesundheitliche Bedenken

Erst wenn du diese Bescheinigung bei HR (bei payroll@PAYBACK.GROUP) vorgelegt hast und keine ernsthaften gesundheitlichen Bedenken bescheinigt wurden, darfst du für die Firma ins Ausland reisen.

Sobald du weißt, dass du für die Firma ins Ausland gehst, melde dich bitte bei Ursula Schmidbauer von HR. Sie kündigt dich bei unserem Betriebsarzt Dr. Luick an. Den genauen Termin vereinbarst du direkt mit der Praxis von Dr. Luick. Der Termin sollte spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgen. Die Kosten für die Untersuchung und Beratung werden von uns übernommen, sofern es sich um eine Dienstreise bzw. eine von uns veranlasste Entsendung handelt. Bitte unbedingt Personalausweis und Impfpass mitbringen!

Auch nach der Rückkehr von einem längeren Auslandsaufenthalt ist eine sogenannte Rückkehruntersuchung notwendig, die du innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Auslandsaufenthaltes durchführen musst.

Die Kontaktdaten von unserem Betriebsarzt Dr. Luick sind:
Dr. Rainer Luick
Sonnenstraße 29
80331 München
Tel. 089 4423 834-00
praxis@dr-luick.de
www.dr-luick.de
www.medisinn.de

Hier sind zusätzliche Details zur Vorsorgeuntersuchung G35 enthalten.

Gesundheit und Sicherheit

Das Auswärtige Amt informiert über Sicherheit und Gesundheit im Ausland: www.auswaertiges-amt.de

Die Präsentation "Arbeitseinsatz und Verhalten im Ausland - Loyalty Partner 2011" gibt einen ersten Überblick über Verhaltensweisen und Gefahren im Ausland.

Weitere Links zum Thema Reisemedizin:
www.crm.de
www.fit-for-travel.de
www.die-reisemedizin.de
www.tropenmedicus.de

F

Ansprechpartner:in ist deine Personalbetreuerin in HR

Wir sind ein familienfreundliches Unternehmen! :) 

Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit

Pflege von Angehörigen

  • Hier ​​​​​​​findest du nähere Informationen zum Thema Pflegezeit

Die Berechtigung für einen Firmenwagen besteht für folgende Hierarchieebenen: Abteilungsleiter:in, Referent:in, Senior Projektleiter:in und Bereichsleiter:in.

Beratung und Bestellung erfolgt über den Einkauf. Alles Weitere ist im KFZ-Überlassungsvertrag geregelt, den du bei Michael Hildebrandt anfordern kannst.

Solltest du ein Firmenfahrzeug in Anspruch nehmen, besteht kein Anspruch mehr auf ein weiteres Transportation Benefits.

Wenn du dein 5-, 10-, 15- oder 20-jähriges Jubiläum in der Firma feierst, erhältst du einen Punktegutschein. Siehe auch Punkteprämie.

Wir haben ein Fitness Studio, das ist bei uns die TURNHALLE. Alle Informationen findest du hier

Sämtliche Formulare und Vorlagen kannst du im jeweiligen Microsoft Office Tool (z.B. Word, Power Point, Excel) unter Datei / Neu / Freigegeben / Reiter der jeweiligen Gesellschaft herunterladen. Die Vorlagen laden sich nach ein paar Minuten und sind dann erst sichtbar.

Mehr Informationen dazu findst du hier.

Um Führungskräften eine Übersicht aller relevanten Themen für ihre Position zu bieten, wird ihnen die aktuelle Version des Führungskräftehandbuchs von HR zur Verfügung gestellt.

Siehe auch Schulung für Führungskräfte.

G

Wenn du Nachwuchs bekommst, teile dies bitte deinem/deiner Personalbetreuer:in mit und reiche die Geburtsurkunde ein. Du hast einen verminderten Beitrag in der Pflegeversicherung, sobald du ein Kind durch die Elterneigenschaft nachweist und dies wird dann in der Payroll berücksichtigt. Wenn du Elternzeit beantragt hast, wird dir mit Bekanntgabe des Geburtstermins der finale Zeitraum bestätigt. Weiterführende Infos zu Schwangerschaft, Mutterschutz und Elternzeit findest du unter Familie.

Als Vater erhältst du einen Sonderurlaubstag für den Tag der Geburt.

Hier findest du alle weiteren Infos zum Thema Familie.