Elektronische Bedarfsanforderung (eBANF)
Wenn Du eine Bedarfsanforderung hast bzw. etwas bestellen möchtest, musst du eine eBANF in Navision einstellen. Einen Navision-Account kannst Du via Ticket beim Office IT Services-Service Desk anfordern.
Todo's für eBANF Ersteller
Der Anforderer hat den Kostenstellenverantwortlichen (KST-VA) vorab über Details zur eBANF zu informieren. Sollte dieser abwesend sein, dann informiere bitte den Stellvertreter. Ohne Details zur eBANF vorliegen zu haben, wird es für den KST-VA sowie für seinen Stellvertreter schwierig, die eBANF freizugeben.
Bitte beachte, dass so gut wie jeder Bedarf (Ausnahmen siehe Whitelist) über eine eBANF anzufordern ist. Die Kontrolle über eingestellte BANFen erfolgt über einen monatlichen BANF-Report, an die Geschäftsführung.
eBANF Schulung
Bei diesem Training wird erklärt, wie man über Navision eine Bedarfsanforderung einstellt und wie sich der gesamte Freigabeprozess bis hin zur Bestellung gestaltet. Ihr bekommt dabei auch Einblick in den Rechnungs- und Kreditoren-Neuanlage Prozess bzw. den Workflow dafür.
- Die Schulung wird seit der Pandemie per Email am Monatsanfang an alle Neustarter versendet.
- Bei Fragen dazu kannst du dich immer gerne bei uns melden.
- Die aktuelle Schulung findest Du jederzeit hier.
Ansprechpartner:in LPH, PAYBACK AT & LPS - Martina Heberlein
Ansprechpartner:in PAYBACK DE - Carina Lechner