Beauftragung von Externen

Beauftragung über Dienst- oder Werkvertrag

Bei einem Dienst- oder Werkvertrag wird eine Leistung bzw. ein Werk beauftragt, keine Person. Die Mitarbeiter des Vertragspartners, die für die Erbringung der Leistung bzw. des Werks eingesetzt werden, sind nicht an unsere internen Strukturen gebunden, arbeiten selbständig und auf eigenes unternehmerisches Risiko bzw. auf Risiko des Vertragspartners. Loyalty Partner bzw. PAYBACK / LPS hat gegenüber den externen Mitarbeitern kein arbeitsrechtliches Weisungsrecht. Die Externen dürfen nicht an internen Teammeetings teilnehmen. Bei einem Dienstvertrag ist besonders wichtig, dass die beauftragte Leistung abgrenzbar ist und dass der Dienstleister nur die Leistung erbringt, für die er beauftragt wurde. Bei einem Werkvertrag muss das Werk möglichst genau definiert und die Abnahme schriftlich dokumentiert werden. Das Gewerk darf nicht zu kleinteilig sein, da ansonsten keine abgrenzbare Leistung vorliegt.

Voraussetzung für eine Beauftragung ist ein Rahmenvertrag mit dem Dienstleister. Sollte der Vertrag von unseren Standards abweichen, muss er in den VKC. Danach kann eine BANF eingestellt und ein Einzelvertrag geschlossen werden. Für jeden neuen Einzelvertrag ist eine neue Checkliste mit Unterschrift von einem Abteilungsleiter, Bereichsleiter, Geschäftsleiter oder Geschäftsführer erforderlich, die von der Fachabteilung ausgefüllt und anschließend vom ZEK und Legal geprüft wird.

Ansprechpartner:

  • IT: Bernhard Schäffler (ZEK)
  • Marketing: Clara Korb (ZEK), Wiebke Strachwitz (Legal)

Beauftragung über Arbeitnehmerüberlassung (Friends)

Bei der Arbeitnehmerüberlassung wird ein Personaldienstleistungsunternehmen beauftragt, eine bestimmte Person zur Erbringung von Arbeitsleistung bereit zu stellen. Die ausgeliehene Person (der Friend) wird dann für die vereinbarte Zeit fest in einer Abteilung mitarbeiten. Die Beauftragung läuft über unsere HR-Abteilung.

Ansprechpartner: Stina Ebel (HR)

Die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung, Dienstvertrag und Werkvertrag ist essentiell wichtig. Die Rechtsfolgen verdeckter Arbeitnehmerüberlassung sind nicht unwesentlich. Informationen und Fallstricke zur Beauftragung von Externen findest Du in dieser Schulung.