Befreiung der BANF-Pflicht (Whitelist)
In der Regel muss jede Leistung, die eingekauft werden soll, über eine eBANF beantragt werden. Um einige Prozesse einfach bzw. flexibel zu halten, wurden Leistungskategorien festgelegt, die von der BANF-Pflicht befreit sind. Diese Auswahl wird in der "Whitelist" zusammengefasst und beinhaltet Folgendes:
• Bewirtung (Gaststätten)
• Employee (Mitarbeiter-Kreditoren zur Auszahlung von Reisekosten)
• Fuhrpark (Leasing, KfZ-Versicherungen, Wartung)
• Kurier (Kurier-Dienste)
• Officemanagement (Zeitungsabos, Büromaterial + Betriebsmittel, Konfi-Verpflegung)
• Recruiting (Kosten für Headhunter)
• Steuern / AB (Steuerzahlung, Abgaben an Behörden / Sozialversicherung)
• Travel (Hotel, AMEX, MVV, DB [ausgenommen BahnCard], Taxi)
• Verbundene Unternehmen (Units LP Gruppe, Töchter AXP, PB Rabattverein)
Die Befreiung einer Leistungskategorie von der BANF-Pflicht, kann die Fachabteilung per E-Mail beim Leiter Einkauf beantragen. Die Prüfung und Validierung erfolgt durch Head of Procurement und Head of Accounting. Eine Anpassung bzw. Erweiterung der Whitelist ist nur mit Genehmigung der Geschäftsführung möglich.