Sozialversicherungen
Gesetzliche Krankenversicherung:
Die Mitgliedsbescheinigung zur gesetzlichen Krankenkasse muss seit Januar 2021 nicht mehr bei uns eingereicht werden. Bei deinem Eintritt benötigen wir lediglich die Angabe deiner Krankenkasse im Personalfragebogen.
Bei einem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse:
Solltest du deine Krankenkasse während deines Arbeitsverhältnisses wechseln, benötigen wir die Mitgliedsbescheinigung deiner neuen Krankenversicherung. Schicke diese bitte an payroll@payback.group.
Private Krankenversicherung:
Für die private Krankenversicherung ist eine Bestätigung für den Arbeitgeber nach § 257 und § 61 SGB sowie die Bescheinigung für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG gemeinsam mit der Angabe der letzten gesetzlichen Krankenkasse vorzulegen. Dies ist zur Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses notwendig. Reiche bitte die jährlichen und teilweise auch unterjährig aktualisierten Dokumente (z.B. mit Beitragsänderungen) der privaten Krankenversicherung für den Arbeitgeber ebenfalls rechtzeitig vor dem Änderungsdatum nur in digitaler Form per E-Mail bei HR ein.
Gesetzliche Rentenversicherung:
Die gesetzliche Rentenversicherung wird (zusammen mit der Arbeitslosenversicherung) jeweils zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in bis zu einer Höchstgrenze, der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, von deinem Gehalt direkt an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt. Deine Rentenversicherungsnummer, auch Sozialversicherungsnummer genannt, musst du beim Eintritt ins unser Unternehmen in deinem Personalstammdatenblatt angeben.