Durchführung des elektronischen Vertragsabschlusses durch dritte (Vertragspartner)

Grundsätzlich sollte der Vorgang zur Einholung der elektronischen Unterschrift (E-Signatur) durch die relevanten DocuSign Sender der PAYBACK Group gestartet und durchgeführt werden. 

Wenn der Vertragspartner jedoch darauf besteht, selbst den Vorgang durchzuführen, kann dieser den Prozess nur unter Einhaltung der PAYBACK Group Richtlinien initiieren.

Die Verantwortung für die Sicherstellung der Einhaltung der PAYBACK Group Richtlinien liegt bei dem jeweiligen Vertragsverantwortlichen der PAYBACK Group.

Der Vertragsverantwortliche muss rechtzeitig eine schriftliche Bestätigung (via E-Mail) vom Vertragspartner einholen, dass dieser die PAYBACK Group Richtlinien einhalten kann. Diese Bestätigung hat der Vertragsverantwortliche an contract_archive@loyaltypartner.com weiterzuleiten.

WICHTIG:

Sollte der Vertragspartner die Vorgaben von PAYBACK Group nicht umsetzen können und die Initiierung des E-Signatur Vorgangs durch PAYBACK Group nicht akzeptieren, muss der Vertrag auf konventionellem Wege im Original unterschrieben werden.

PAYBACK Group Vorgaben:

Weitere Informationen:

Hier könnt ihr nochmal die aktuellen Richtlinien zur Durchführung des elektronischen Vertragsabschlusses durch Vertragspartner als Sender nachlesen und alle Details zu dem Prozess einsehen:

Y:\GCO\Public\06_Signing\elektronische_Unterschrift(E_Signature)\elektronisch_durch_andere(Vertragspartner)

Hier findet ihr die relevanten Vorlagen: Y:\GCO\Public\06_Signing\elektronische_Unterschrift(E_Signature)\Vertragspartner als E-Signatur Sender\Vorlagen_E_Signatur_durch dritte(Vertragspartner)

Kontakt:

Bei weiteren Fragen zum Prozess wendet euch bitte an docusign_lp@loyaltypartner.com oder direkt an Anna Popiel / Sebastian Pott