Datenschutzbeauftragter

Dr. Selk ist seit Februar 2009 externer Datenschutzbeauftragter von PAYBACK. Er ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, auf die Gebiete Datenschutz und IT-Recht spezialisiert und führt in München seine eigene Rechtsanwaltskanzlei. 
 

Wir haben uns gefragt, welche Tätigkeiten ein Datenschutzbeauftragter genau macht und wie er das Thema Datenschutz bei PAYBACK sieht. Hier könnt ihr die Antworten von Dr. Selk lesen:

Was sind Ihre Aufgaben bei LP?
Als Datenschutzbeauftragter berate und prüfe ich alle Aspekte rund um das Thema Datenschutz. Das beinhaltet unter anderem die Einhaltung der Datenschutzgesetze und die Umsetzung bei Gesetzesänderungen. Zudem bearbeite ich Anfragen zu personenbezogenen Daten und prüfe natürlich gleichzeitig den Umgang dieser Daten im Unternehmen.

Wie funktioniert das – als Externer?
Gerade der Status als Externer ist von Vorteil. Die Mitarbeiter kommen bei Datenschutzthemen auf mich als neutrale Instanz zu und ich beantworte die Anfragen schnellstmöglich. Da ich daneben auch andere Unternehmen berate, kann ich meine Erfahrungen optimal einbringen. Wichtig ist, einfach sofort zu fragen und bei Bedarf schnell zu reagieren – das Thema Datenschutz zieht ja bekanntermaßen viel Aufmerksamkeit auf sich. Auch wenn einem die Anfragen „kleinlich“ erscheinen mögen – am besten immer sofort fragen.

Welche Anfragen zum Thema Datenschutz erhält PAYBACK?
Die Fragen werden sowohl ans Service Center als auch an mich gestellt, wobei im CSC allgemeinere Auskünfte gegeben und Anfragen zur Datenlöschung bzw. Datenspeicherung beantwortet werden. Mir werden Fragen gestellt, wie PAYBACK mit den Kundendaten umgeht, wie die datenschutzrechtliche Ausgestaltung von Prozessen und Verträgen aussieht oder wohin welche Daten fließen.

Warum wird PAYBACK bezüglich Datenschutz immer wieder kritisiert – ist da was dran?
Das Datenschutzrecht geht vom Verbotsgrundsatz aus, wonach jede Verarbeitung personenbezogener Daten verboten ist – außer es gibt eine gesetzliche Ausnahmeerlaubnis oder eine Einwilligung des Betroffenen. Diese Einwilligung unterliegt strengen Anforderungen. Ein Geschäftsmodell, das darauf beruht, Daten zu sammeln, scheint auf den ersten Blick im Widerspruch zum gesetzlichen Modell zu stehen. Da PAYBACK die Kunden mit einbezieht und von jedem Mitglied eine Einwilligung einholt, handelt das Unternehmen gesetzeskonform. Die meiste Kritik beruht daher auf Unkenntnis entweder des Geschäftsmodells oder des starken Fokus auf die Kundeneinwilligung.

Was sagen Mitarbeiter am besten, wenn sie zum Thema Datenschutz bei PAYBACK gefragt werden?
Dass Datenschutz bei PAYBACK an oberster Stelle steht – und Daten weder verkauft noch im Kreis der Partnerunternehmen weitergegeben werden. PAYBACK erstellt auf Basis personenbezogener Daten auch keine Persönlichkeitsprofile. Die Kunden werden ausführlich darüber informiert, was mit ihren Daten geschieht. PAYBACK hat von jedem Kunden eine Einwilligungserklärung, soweit die Daten über die reine Betreuung des Rabattprogramms hinaus verarbeitet werden sollen.

Wie kann man Sie erreichen?
Ich bin am besten per E-Mail unter selk@dsb-consulting.com“ oder bei Anfragen mit sensiblen Inhalt/ sensiblen Anlagen unter meiner internen LP-Email-Adresse robert.selk_ext@loyaltypartner.com sowie per Telefon unter 089-489 54 346 zu erreichen. Bei dringenden Anfragen an meine interne LP-Email-Adresse bitte ich, mir telefonisch/ auf die andere Email-Adresse kurz Bescheid zu geben.