Einwilligungserklärung
Private Nutzung der IT / Deine Einwilligung (Datenschutz/ Fernmeldegeheimnis)
Ich möchte die dienstliche IT (ausgenommen: dienstliches Email-System und dienstliche Email-Adresse) auch privat nutzen, insbesondere den zur Verfügung gestellten Internetzugang privat zum Surfen. Ich weiß, dass dies nur in den Grenzen der obigen und mir ausgehändigten IT-Nutzungsbedingungen zulässig ist.
Da technisch keine Unterscheidung erfolgt, unterfällt eine etwaige private Nutzung denselben technischen, organisatorischen und rechtlichen Regelungen wie eine dienstliche Nutzung. Es erfolgt also eine Protokollierung der Zugriffe, eine Kontrolle betreffend der Einhaltung verschiedener Vorgaben, eine entsprechende Auswertung, etc.
Ich stimme mit meiner folgenden Unterschrift einer solchen Gleichstellung zu und willige ferner darin ein, dass der Arbeitgeber auf von mir über die dienstliche IT geführte private Kommunikation im selben Umfang zugreifen darf, wie bei dienstlicher Nutzung und bin insofern insbesondere mit einem Eingriff in mein Fernmeldegeheimnis einverstanden.
Du kannst eine erteile Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In einem solchen Fall ist ab dem Zeitpunkt des Widerrufs eine Privatnutzung nicht mehr gestattet.
Achtung: Wie in den IT-Nutzungsbedingungen betont, ist eine private Nutzung des dienstlichen Email-Systems sowie der dienstlichen Email-Adresse ausnahmslos nicht gestattet.
Hinweis: Die private Nutzung der IT ist für externe Mitarbeiter nicht gestattet.